Mieter dürfen Einbruchschutz selbst veranlassen

Einbruchschutz
20. Feb 2019

In mehreren Gerichtsurteilen bestätigt: Mieter darf nachrüsten, muss aber Kosten tragen

Am Beispiel einer kleinen, aber wirksamen Schutzmaßnahme wird es deutlich: der Mieter hat in Sachen Einbruchschutz Rechte, die aber mit Pflichten einhergehen.

Den Einbau eines Türspions, bei dem das Türblatt durchbohrt und damit beschädigt werden muss, darf der Mieter bei einer normalen Wohnungseingangstüre ohne Rücksprache vornehmen lassen. Erfolgt er fachgerecht, dann hat der Vermieter keine Möglichkeit das zu untersagen. Allerdings muss der Mieter auch die Kosten tragen, sowohl für den Einbau, als auch für eine spätere Rückrüstung, wenn das Mietverhältnis endet. Dann kann der Eigentümer verlangen, die Tür wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Was dem Austausch der gesamten Tür gleichkommt.

Der Einbau eines digitalen Türspions oder einer Video-Gegensprechanlage, bei denen in der Regel die Tür nicht verändert werden muss, ist für den Mieter unterm Strich die preiswertere und zudem komfortablere Lösung.

  • 2x 7-Zoll-Farb-LCD-Innenmonitor
  • Kamera mit 100-Grad Betrachtungswinkel 
  • Nachtsichtfunktion, wetterfest und stoßsicher
  • Automatische Schnappschuss- und Aufnahmefunktion
  • Erweiterbar 
Jetzt bei amazon.de öffnen